„Ich möchte meinen Betrieb an mein Kind übergeben.“
Zu klären sind unter anderem Unternehmenswert, Schenkungsteuer, Beteiligungsquote, Zeitpunkt der Übertragung und die wirtschaftliche Absicherung des bisherigen Inhabers.
Cortax begleitet Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der steuerlichen und rechtlichen Strukturierung ihrer Nachfolge - bundesweit, persönlich geführt und vollständig digital.
Eine Unternehmensnachfolge ist weit mehr als die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Sie berührt den Unternehmenswert, die Versorgung des bisherigen Inhabers, die Zukunft der Familie, die Liquidität des Betriebs und häufig auch Immobilien oder weiteres Sondervermögen.
Wer steuerliche und rechtliche Fragen erst kurz vor der Übergabe klärt, kann wichtige Gestaltungsmöglichkeiten verlieren. Eine frühzeitige Planung schafft dagegen Vergleichbarkeit.
Cortax entwickelt dafür ein auf den konkreten Betrieb zugeschnittenes Nachfolgekonzept. Steuerberatung und Rechtsberatung greifen dabei ineinander – mit einem festen Ansprechpartner und einer klaren Koordination der nächsten Schritte.
Ob Übergabe innerhalb der Familie, Verkauf an Mitarbeiter oder Veräußerung an einen externen Nachfolger: Jede Variante hat andere steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Folgen.
Cortax prüft nicht nur einzelne Steuerfragen, sondern die gesamte Übertragungsstruktur. Dazu gehören insbesondere Unternehmensbewertung, Schenkung- und Erbschaftsteuer, Ertragsteuern, Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse sowie die Absicherung des bisherigen Inhabers.
Ziel ist eine Lösung, die steuerlich tragfähig, rechtlich umsetzbar und mit der Zukunft des Unternehmens vereinbar ist.
Die Übergabe eines Familienunternehmens ist zugleich betriebliche, steuerliche und persönliche Weichenstellung. Neben der Steuerbelastung müssen Verantwortlichkeiten, Stimmrechte, Versorgung und ein fairer Umgang mit nicht im Unternehmen tätigen Familienmitgliedern geklärt werden.
Cortax entwickelt eine Struktur, die zur Familie und zum Unternehmen passt. Dabei wird geprüft, ob eine sofortige Übertragung, eine schrittweise Beteiligung, eine Schenkung, ein Verkauf oder eine Mischform sinnvoll ist.
Auch die Frage, wie der bisherige Inhaber wirtschaftlich abgesichert bleibt und welche Entscheidungsrechte er vorübergehend behält, fließt in die Planung ein.
Bei der unentgeltlichen Übertragung von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen kann betriebliches Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Ob und in welchem Umfang eine Begünstigung greift, hängt jedoch von der konkreten Vermögensstruktur, dem Unternehmenswert und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Cortax analysiert, welche Vermögensbestandteile begünstigungsfähig sind, wo Risiken durch Verwaltungsvermögen bestehen und welche Folgen sich aus der geplanten Beteiligungs- und Übertragungsstruktur ergeben.
Statt pauschaler Versprechen steht eine belastbare Einzelfallprüfung im Mittelpunkt.
Ohne abgestimmte Nachfolgeregelung kann ein Unternehmen im Todesfall ungeplant auf mehrere Erben übergehen. Das kann Entscheidungsfähigkeit, Liquidität und Fortführung des Betriebs belasten.
Cortax verbindet erbschaftsteuerliche Planung mit gesellschafts- und erbrechtlicher Gestaltung. Ziel ist, dass Unternehmertestament, Gesellschaftsvertrag, Vollmachten und steuerliche Struktur nicht nebeneinanderstehen, sondern zusammenpassen.
Auch wenn die konkrete Übergabe noch nicht unmittelbar bevorsteht, kann eine frühzeitige Vorsorge verhindern, dass später nur noch wenige Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Eine steuerlich günstige Nachfolge ergibt sich nicht aus einem einzelnen Modell, sondern aus dem Vergleich mehrerer Alternativen. Entscheidend sind unter anderem Unternehmenswert, Rechtsform, familiäre Ziele, Liquiditätsbedarf und die gewünschte Rolle des bisherigen Inhabers.
Cortax stellt die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Folgen möglicher Übertragungswege gegenüber. Dazu können eine vollständige oder schrittweise Schenkung, ein entgeltlicher Verkauf, gemischte Modelle, Beteiligungslösungen für Mitarbeiter oder in geeigneten Fällen auch eine Stiftung gehören.
Die gewählte Struktur soll nicht nur am Übertragungsstichtag funktionieren, sondern auch in den Jahren danach tragfähig bleiben.
Immobilien können die steuerliche Unternehmensnachfolge erheblich komplexer machen. Das gilt insbesondere, wenn Grundstücke oder Gebäude im Betriebsvermögen liegen, an die operative Gesellschaft vermietet werden oder über eine separate Immobiliengesellschaft gehalten werden.
Cortax prüft, wie Betriebsimmobilien, Besitzgesellschaften und Immobilien-GmbHs in die Nachfolgestruktur eingebunden werden können. Dabei werden unter anderem ertragsteuerliche Folgen, Schenkung- und Erbschaftsteuer, stille Reserven und bestehende Verflechtungen berücksichtigt.
Eine isolierte Übertragung einzelner Immobilien ist nicht automatisch die beste Lösung. Entscheidend ist das Zusammenspiel mit dem operativen Unternehmen und der gesamten Vermögensstruktur.
Unternehmensnachfolgen beginnen selten mit einer fertigen Lösung. Häufig steht zunächst eine konkrete Frage im Raum.
Zu klären sind unter anderem Unternehmenswert, Schenkungsteuer, Beteiligungsquote, Zeitpunkt der Übertragung und die wirtschaftliche Absicherung des bisherigen Inhabers.
Unternehmerische Verantwortung, Stimmrechte, steuerliche Folgen und ein möglicher Ausgleich zwischen aktiven und nicht aktiven Familienmitgliedern müssen zusammengedacht werden.
Neben Kaufpreis und Finanzierung sind Beteiligungsmodell, schrittweiser Übergang, steuerliche Folgen und die künftige Rolle des bisherigen Inhabers zu gestalten.
Die steuerliche Struktur des Verkaufs, die Vorbereitung des Unternehmens, mögliche Haftungsfragen und die Abstimmung mit der privaten Vermögensplanung sollten frühzeitig geklärt werden.
Dann ist zu prüfen, wem die Immobilien gehören, wie sie genutzt werden und welche Folgen die Übertragung der Gesellschaft, einzelner Anteile oder einzelner Vermögenswerte hätte.
Auch ohne feststehende Person kann die Struktur vorbereitet werden, damit spätere Optionen nicht durch ungeeignete Beteiligungs-, Gesellschafts- oder Vermögensverhältnisse eingeschränkt sind.
Gesellschaftsvertrag, erbrechtliche Regelungen, Vollmachten und steuerliche Vorsorge sollten so aufeinander abgestimmt werden, dass das Unternehmen handlungsfähig bleibt.
Steuerberater • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Christoph Cornelius verbindet steuerliche Gestaltung, rechtliche Umsetzung und persönliche Beratung. Er führt das Erstgespräch selbst, ordnet die Ausgangslage ein und verantwortet die Entwicklung des Nachfolgekonzepts.
In einem persönlichen Erstgespräch ordnet Christoph Cornelius Ihre Ausgangslage ein und klärt, welche steuerlichen und rechtlichen Fragen für Ihre Unternehmensnachfolge zuerst beantwortet werden sollten.
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Bitte übermitteln Sie im ersten Schritt keine vertraulichen Steuerunterlagen oder sensiblen Familiendaten.
Bundesweit, digital und persönlich geführt durch Christoph Cornelius.
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